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| 20.11.2007, 12:12 Uhr |
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Gesamtschule Hüllhorst - Ortgies weist Darstellungen zurück
Hüllhorst. "Nicht das neue Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zeichnet sich für das neue Anmeldeverfahren verantwortlich, sondern ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster."
Friedhelm Ortgies, CDU-Landtagsabgeordneter aus Rahden, reagierte damit auf die Ausführungen von Vertretern der Gesamtschule Hüllhorst (Artikel Lübbecker Kreiszeitung 20.11.2007).
Diese hatten behauptet, dass der durch das neue Schulgesetz NRW in Kraft getretene Wegfall der Schulbezirksgrenzen dafür verantwortlich sei, dass Hüllhorster Schüler im Falle von Anmeldeüberhang bei Neuanmeldungen nicht mehr bevorzugt würden.
Das sei so nicht richtig, entgegnete Ortgies. Der Wegfall der Schulbezirksgrenzen beträfe ausschließlich Grundschulen, so dass die Gesamtschule Hüllhorst in keinster Weise betroffen sei. Viel mehr gingen die angesprochenen Neuregelungen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Januar 2006 zurück.
Dieses hatte entschieden, dass bei Anmeldeüberhang für die Klasse fünf (im Fall von Hüllhorst 180 Schüler) keine Bevorzugungen gemeindeangehöriger Kinder stattfinden dürften.
"Somit kann nicht das neue Schulgesetz für das neue Anmeldeverfahren in Hüllhorst verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung bestand nämlich auch schon im alten Gesetz", stellte der CDU-Politiker richtig. "Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass der Bildungsanspruch eines Kindes nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob es in der Gemeinde wohnt oder nicht", so Ortgies abschließend. |
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